Am 28.03.2011 stellte ich den Antrag auf Leistung in Anerkennung
sexuellen Missbrauchs.
Mit dem Schreiben vom 04.07.2011 wurde der Missbrauch anerkannt
und mit einer freiwilligen Anerkennungszahlung bestätigt.
Der freiwillig gezahlte Anerkennungsbetrag ist jedoch keine
Wiedergutmachungszahlung bzw. Kompensation, dies bestätigte
auch „Heiner Koch (Erzbischof von Berlin)“ in der RBB Abendschau
vom 07.10.2018*.
Weiterhin sagte er...“wenn es individuelle Fälle gibt, die dadurch
in eine menschliche Katastrophe gekommen sind, so werden wir
dann nachbessern“.
Nun ja, man wird sehen, wie glaubhaft diese Aussage wirklich ist.
*Mein Dank, für den Beitrag in der RBB Abendschau, gebührt
Silvia Wassermann.