Die Plausibilitätsprüfung

Ein neues Wort hat sich in dem Verfahren eingeschlichen:
Die "Plausibilität".
Was heißt das?
Laut dem Missbrauchsbeauftragten folgendes:
"Unter Plausibilität versteht man, dass die von dem Betroffenen beschriebenen Taten, die Belastungen (Folgewirkungen) und der Zusammenhang zwischen den Taten und den Belastungen "überwiegend Wahrscheinlich" sind. Ist eine solche Wahrscheinlichkeit nicht gegeben, sind die Anträge auf Leistungen abzulehnen."
Okay?
Ja, aber ist der Orden als Täterorganisation in der Lage diese Zusammenhänge objektiv zu bewerten? Wichtiger noch, sind Fachleute (Psychologen oder Psychiater) involviert, die eine substanzielle Aussage treffen könnten?
Solange diese Frage offen bleibt, ist diese Plausibilitätsprüfung leider nicht plausibel.