Opfer haben gute Chancen auf Schadensersatz

Aus der Presseinformation des Deutschlandfunks vom 21.11.2018:

Auszug:

Der Hamburger Jura-Professor Reinhard Merkel hat Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Amtsträger ermutigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Das sei auch dann möglich, wenn der Täter nicht mehr am Leben sei, erklärte Merkel im Deutschlandfunk.
„Ich meine, die Chancen wären gut, wenigstens einen Schadensersatzanspruch in Verbindung mit einem fairen Anspruch auf Schmerzensgeld von der Kirche einzuklagen“, so Merkel.
Das richte sich nicht nur gegen den jeweiligen Täter, sondern auch gegen die Institution. Die Institution „treffe gegebenenfalls ein eigenes Verschulden, mindestens ein Überwachungsverschulden“. Überwachung hätte sexuellen Missbrauch unmöglich gemacht oder deutlich erschwert, so Merkel.

Anmerkung meinerseits:
"Ein weiterer Aspekt liegt auch in der Aufsichts- und Fürsorgepflicht, welche die Institutionen gegenüber ihren anvertrauten Kindern innehatten".