Erklärung der DOK

Die DOK hat eine verbindliche Regelung für eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften ratifiziert.
In den Regelungen wird explizit die Rolle der Betroffenen gestärkt.
Dort heißt es zum Beispiel:
"Zur Begleitung des Aufarbeitungsprojektes muss ein Beirat von Betroffenen dieser Ordensgemeinschaft eine angemessene Beteiligungsstruktur eingerichtet werden. Betroffene müssen frühzeitig und durchgängig in das Projekt eingebunden werden."
Weiter heißt es:
"Sofern es auf der Ebene der Ordensgemeinschaft einen (losen) Zusammenschluss von Betroffenen gibt, sollen diese unter Beachtung der Interessen der Beteiligten eingebunden werden."

Wir, die Betroffenen des Ordens der Salesianer Don Bosco, fordern schon seit einiger Zeit die Einrichtung eines Betroffenenbeirats.
Da der Orden der Salesianer Mitglied der DOK (deutsche Ordensobernkonferenz) ist, sollten sie nun endlich auch deren Regelungen umsetzen. Ein weiteres sich herausreden und verstecken ist nicht mehr angebracht.