2021 - Die neuen Anträge

Nun ist es da, das neue Jahr und wie versprochen hat die DBK
(Deutsche Bischofskonferenz) die neuen Anträge veröffentlicht,
die ja eine verbesserte Anerkennungsleistung verspricht.
Man wird sehen, wie die zusammengestellte
UKA (Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen), die aus sieben Mitgliedern besteht, die Fälle individuell beurteilt und nach welchem Maßstäben sie die Anerkennungsleistungen bewertet.
Leider ist in dieser Kommission kein Betroffener akkreditiert.
Tja, und was ist mit Betroffenen die nicht in Bistümern oder Diözesen missbraucht wurden, sondern in Einrichtungen von Ordensgemeinschaften?
Werden diese wie "Opfer zweiter Wahl" behandelt?
Zum jetzigen Zeitpunkt kann man diese Frage mit einem klaren JA beantworten, denn die Orden haben bis zum
heutigen Tage, sich nicht zu dem neuen Verfahren geäußert.
Ich habe meinen Orden, also den Salesianern, den neuen ausgefüllten Antrag per E-Mail zugesandt.
Man wird sehen, wie sie sich verhalten werden.

Update 04.01.:

In einer Antwort Email bittet der Missbrauchsbeauftragte um Geduld, da der Orden der Salesianer Don Bosco noch nicht weiß, wie er sich verhalten soll. Entweder schließen sie sich dem neuen Verfahren an oder die Ordensgemeinschaften (unter dem Dach der DOK) entscheiden sich einen anderen Weg zu gehen.

Ja, aussitzen bis zum St. Nimmerleinstag?